Das Einmaleins der Kennzeichnung von Futtermitteln:
Inhaltsangaben richtig lesen

Jeder Futtermittelhersteller ist gesetzlich zur Kennzeichnung des Futters verpflichtet. Das Lesen und richtige Interpretieren, was in dem Futter enthalten ist und was nicht ist eine Wissenschaft für sich und nicht verbraucherfreundlich. Im folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick, wie die Etiketten zu interpretieren sind.

Gesetzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Mischfuttermitteln:

  • Bezeichnung des Futtermittel (z.B. Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Beifutter). Grundsätzlich wird zwischen Alleinfutter und Ergänzungsfutter/Beifutter unterschieden. Das erste soll den gesamten Nahrungsbedarf des Tieres decken, das zweite darf unausgewogene Bestandteile enthalten und sollte nicht als reguläre Nahrung gegeben werden.
  • Feuchtigkeitsanteil, wenn dieser größer als 14% ist.
  • Futterinhaltsstoffe. Unter dem Label Zusammensetzung finden Sie hier aber nicht die einzelnen Zutaten aufgelistet, sondern eine für den Laien schwer interpretierbare Nährstoffanalyse des Futters. Sie finden stattdessen Aussagen über Kategorien. Detailerläuterungen finden Sie hier.
  • enthaltene Einzelfuttermittel bzw. Futtermittelgruppen (siehe Detailerläuterungen unter: Woraus ist das Futter zusammengesetzt?).
  • Nettogewicht.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Herstellerdatum.
  • Zusatzstoffe.

Häufige Begriffe der Zutatenliste und ihre Bedeutung:

(„…“ = Wortlaut der Futtermittelverordnung)
Feuchtigkeit
Mit Feuchtigkeit ist der Wassergehalt des Futters gemeint. Der gängige Feuchtigkeitsanteil von um die 80% bedeutet demnach einen Wassergehalt von 80%.

Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse
„Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere.“

Die deutschen Hersteller von Heimtierfuttermitteln haben sich freiwillig verpflichtet, keine Tiere aus der Tierkörperbeseitigung zu verarbeiten. Um eine Übertragung von BSE zu verhindern, müssen außerdem Gehirn und Rückenmark von Rindern, Schafen und Ziegen bei der Schlachtung entfernt und verbrannt werden.

Aber die Zutat Fleisch – muss nicht unbedingt gut sein, da Fleisch verwendet werden kann, welches von ungeklärter Herkunft ist (Abdeckerei oder Schlachtabfälle). Daher muss die Art des Fleisches angegeben werden um sicher gehen zu können, welches Fleisch als Proteinquelle verwendet wird.
Ein guter Hersteller wird Art und Herkunft des Fleisches angeben und sich nicht hinter dem Sammelbegriff „Fleisch“ verstecken.

Ebenso zweifelhafter Herkunft sind die sog. „tierischen Nebenerzeugnisse“.
Laut Europäischen Futtermittelrecht dürfen Kadaver, Hufe, Innereien, Urin, etc. unter diesem Begriff in das Futter gemischt werden.
Ein Hersteller, der diese minderwertigen Zutaten vermeidet, deklariert deshalb genau, welche Zutaten in dem Futter sind.

Warum also sollte ein Hersteller diese Deklaration verwenden, wenn angeblich hochwertiges Fleisch in seinem Futter ist? Da auch hochwertige und wichtige Innereien zu den „tierischen Nebenerzeugnisse“ gehören, ist es ratsam auf einen Hersteller zu vertrauen, welcher Art und Herkunft seiner Zutaten genau auflistet.

Steht auf einer Futtersorte „Lamm min. 4%“ darf sich dieses Futter Lammfleischfutter nennen, auch wenn die restlichen 96% vom Schwein oder Rind kommen. Auch die Qualität und Herkunft der 4% Lamm ist nicht eindeutig geklärt, da es alles mögliche vom Lamm sein kann. Diese 4% entscheiden über die Sorte des Futters, obwohl der überwiegende Teil undefinierbarer Herkunft ist.

Hier ein Beispiel aus der „Realität“!

Huhn: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse( mind. 4 % Huhn), pflanzliche Eiweißextrakte, Fisch und Fischnebenerzeugnisse, Mineralstoffe, Zucker.

Rind: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse( mind. 4 % Rind), pflanzliche Eiweißextrakte, Fisch und Fischnebenerzeugnisse, Mineralstoffe, Zucker.

Thunfisch: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, pflanzliche Eiweißextrakte, Fisch und Fischnebenerzeugnisse (mind. 4 % Thunfisch), Mineralstoffe, Zucker.

Kabeljau: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, pflanzliche Eiweißextrakte, Fisch und Fischnebenerzeugnisse (mind. 4 % Kabeljau), Zucker, Mineralstoffe.

Mit Farbstoff (EG-Zusatzstoff) Gehaltsgarantie für Vitamine bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Ergebnis dieser großzügigen Rechtsprechung sind wechselnde Rezepturen und somit eine wechselnde Akzeptanz beim Tier und natürlich Unsicherheit beim Verbraucher – bei Ihnen!

Fisch und Fischnebenerzeugnisse
„Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung“

Geflügelmehl
„Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muss so weit wie technisch möglich von Federn frei sein.“

Getreide
„Alle Arten von Getreide, ganzgleich in welcher Aufmachung, sowie die Erzeugnisse aus der Verarbeitung des Mehlkörpers.“
Hersteller hochwertiger Futtersorten setzen auf besser verdaulichen Reis anstatt beliebiges Getreide; Reis wird dann extra ausgewiesen.

Gemüse
„Alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht.“
Hier wünscht man sich als Verbraucher detaillierte Informationen, weil Hunde nicht alle Gemüsesorten und Hülsenfrüchte unbedingt gut vertragen…

Hefen
„Alle Hefen, deren Zellen abgetötet und getrocknet worden sind.“
Unter diesen Begriff können z.B. Hefe-Abfälle aus Brauereien fallen.

Maiskleber
„Getrocknetes Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung“,
fällt beim Abtrennen der Stärke an, wird gesammelt unter „Rohprotein“ verbucht.

Mineralstoffe
„Alle anorganischen Stoffe, die für die Tierernährung geeignet sind“

Pflanzliche Eiweißextrakte
„Alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, deren Proteine durch ein geeignetes Verfahren auf mindestens 50% Rohprotein, bezogen auf die Trockenmasse, angereichert sind und umstrukturiert sein können.“
Soja-Abfälle fallen in diese Rubrik.

Pflanzliche Nebenerzeugnisse
„Nebenerzeugnisse aus der Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte.“
In diese Rubrik fallen etwa Hülsen und Schalen, sie sind bestenfalls als Ballaststoffe anzusehen.

Rohasche
Unter dem Punkt Rohasche findet man im wesentlichen die Summe der Mineralien. Quelle für die Rohasche sind neben den zugesetzten Mineralstoffen auch Komponenten wie Federn, Molke, Tiermehl, Knochen, etc.. Der Rohascheanteil sollte nicht über 10% liegen da ein zu hoher Rohascheanteil eine starke Nierenbelastung (insbesondere bei gleichzeitiger Verwendung von synthetischen Vitaminen) darstellt. Z.B. starke Zahnsteinbildung hat häufig ihren Anfang mit einem zu hohem Rohascheanteil im Futter genommen. Aber auch Knochenstoffwechselstörungen können mit zu hohem Rohaschegehalt im Futter in Zusammenhang gebracht werden.

Rohfett
Rohfett bezeichnet alle im Futter enthaltenen Fette, wie Öle, Fette, Harze, Wachs und andere ätherlösliche Verbindungen. Alle diese Stoffe bestehen aus Glyzerin und Fettsäuren. Fettsäuren werden in gesättigte und ungesättigte Fettsäuren differenziert, wobei ein hoher Anteil an ungesättigten Fettsäuren einen Qualitätsvorteil bietet.

Rohfasern
Rohfaser bezeichnet die Ballaststoffe, also die schwer bis unverdaulichen Komponenten pflanzlicher Herkunft. Zur Ermittlung der Rohfaser werden mittels Säuren oder Laugen Proteine, Fette und Asche entfernt. Übrig bleiben alle unverdaulichen pflanzlichen Bestandteile, also Ballaststoffe. In der Hundeernährung ist die Rohfaser nicht identisch mit Ballaststoff. Die ausgewiesene Rohfaser ist zwar zu 100% Ballaststoff, aber sie ist nur ein Teil des Ballaststoffes. Ein hoher Rohfaseranteil erhöht in jedem Fall die Kotmenge und spricht für die Verwendung minderwertiger pflanzlicher Ausgangsstoffe.

Rohprotein
Die in der Nahrung enthaltene Eiweißmenge wird als Rohprotein bezeichnet, dies ist allerdings nur die Gesamtmenge an Eiweiß. Die Kategorie sagt nichts über die Qualität des Eiweißes aus, noch wird zwischen tierischem und pflanzlichem Eiweiß unterschieden und man erhält auch keine Informationen über die Verdaulichkeit. die Summe aller Eiweißverbindungen (Aminosäuren). Hier können Sie aber nicht erkennen, welche Qualität die Eiweiße haben. Die Eiweißverbindungen können sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs sein. Als Eiweißträger kommen sogar Klärschlamm, Klauen, Federn, Tiermehl etc. in Frage. Wenn der Hersteller mehr über die Qualität der Eiweiße aussagen möchte, führt er einige qualifizierte Aminosäuren einzeln auf. Als aussagekräftige Indikatoren für die Qualität des Gesamtproteins werden üblicherweise Lysin und Methionin ausgewiesen. Lysin und Methionin sind Muskeleiweisse, die nur bei der Verwendung von hochwertigen Eiweißquellen in Prozentzahlen von mehr als 0,8% bei Lysin und mehr als 0,4% bei Methionin vorkommen.

Tiermehl
„Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muss so weit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie Magen- und Darminhalt frei sein“

Yucca-Extrakt
Yucca Extrakt bindet Stickstoff- und Schwefelverbindungen im Darm des Hundes. Dadurch verringert sich die Geruchsintensität des Hundes erheblich.

(Zucker-) Rübenschnitzel
„Nebenerzeugnis, das beider Zuckergewinnung aus Zuckerrüben … anfällt und aus extrahierten getrockneten Schnitzeln besteht“,
kann in den Inhaltsstoffen als „Asche“ oder Gesamtzucker ausgewiesen sein.

Zucker
„Alle Zuckerarten“

Zusatzstoffe und ihre Bedeutung

Gesetzlich zugelassene Zusatzstoffe im Futter können neben Vitaminen und Spurenelementen auch Aroma und appetitanregende Mittel, Konservierungsstoffe, färbende Stoffe, Säureregulatoren, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe sein. Welche Substanzen als Zusatzstoffe zugelassen sind, ist europaweit in EG-Zulassungsverordnungen geregelt. Die Stoffe werden deshalb auch häufig nur als „EG-Zusatzstoffe“ betitelt.

Als Antioxidantien sind zugelassen:
E 300, E 303, E 304 (alle drei sind Ascorbinsäuren, hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine), BHA (E320) und BHT (E321) sind künstliche Antioxidantien welche Krebs verursachen und allergische Reaktionen hervorrufen können, sowie reichert sich im Fettgewebe an, baut evtl. Vitamin D ab, können Kontaktallergien auslösen, beeinflusst die Blutgerinnung, die Schilddrüsenparameter und den Fettstoffwechsel. Es versteht sich von selbst, dass diese künstlichen Konservierungsstoffe keine Verwendung finden dürfen, da sie laut einer Empfehlung nicht bei Allergieproblemen und Migränepatienten eingesetzt werden sollen, E 302, E 312, E 301, E 311, E 310, E 306 (bezeichnet ein stark tocopherolhaltiges Extrakt natürlichen Ursprungs), E 307, E 308, E 309 (alle drei sind synthetische Tocopherole) Ascorbinsäure ist der chemische Name von Vitamin C, Tocopherol steht für Vitamin E. Diese Vitamine werden auf der Verpackung oftmals offen ausgewiesen. E 310 (Propylgallat) verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff. Darf in Kleinkind- und Säuglingsnahrung nicht enthalten sein. Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen verursachen.

Als Aromastoffe und appetitanregende Stoffe sind zugelassen:
„Alle natürlich vorkommenden Stoffe und die ihnen entsprechenden synthetischen Stoffe“
Als Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe sind zugelassen: E 330 (Zitronensäure), E 470, E 516, E 551a (Kieselsäure), E 551b, E 551c, E 552, E 554, E 558, E 559, E 560, E 561, E 562, E 563, E 565, E 566, E 599

Als Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel sind zugelassen:
E 406, E 400, E 403, E 404, E 482, E 466, E 407, E 499, E 460a, E 486, E 462, E 422, E 484, E 412, E 414, E 464, E 418, E 463, E 410, E 402, E 322, E 421, E 465, E 461, E 460, E 472, E 477, E 471, E 401, E 470, E 481, E 440, E 450b, E 496, E 475, E 497, E 432, E 433, E 434, E 435, E 436, E 405, E 420, E 493, E 494, E 495, E 491, E 492, E 480, E 483, E 411, E 413, E 415, E 473, E 474

Als Farbstoffe sind zugelassen:
E 142 (Brillantsäuregrün, ein Natriumsalz), E 131 (Patentblau V, ein Calciumsalz) sowie
„alle Stoffe, die in gemeinschaftlichen Vorschriften zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sind, außer Canthaxanthin (…)“
Anmerkung: Canthaxanthin (E 161g) ist ein Farbstoff, der an Geflügel, Lachse und Forellen verfüttert werden darf und so in die Nahrungsmittel allgemein gelangt. Lachs wird durch ihn schön rosa und Eidotter gelber. Wird im Körper von Mensch und Hund abgelagert. Zu den Lebensmittelfarbstoffen, die auch in Katzenfutter verwendet werden, gehört E 172 (Eisenoxid für gelbe, rote, schwarze Färbungen, u.a. für Oliven und Süßwaren).

Als Konservierungsstoffe sind zugelassen:
E 295, E 284, E 296, E 263, E 333, E 238, E 327, E 282, E 203, E 330 (Zitronensäure), E 260, E 297, E 214, E 215, E 218, E 219, E 216, E 217, E 261, E 332, E 326, E 283, E 202, E 270, E 331, E 262, E 237, E 222, E 223, E 337, E 325, E 250, E 281, E 201, E 335, E 338, E 280, E 507, E 513, E 200, E 334
Der Zusatz „ohne künstliche Konservierungsstoffe“ stellt aber keinen Freibrief für diese Futtermarken dar, da ebenso wichtig ist, welches Antioxidant verwendet wurde (verhindert die Ranzigkeit des Fettes).  

Als Säureregulatoren sind zugelassen:
503, 510, 503, E 170, E 341, E 526, 529, E 341, 540, E 340, 296, 500, E 450(a), E 339, E 340, 501, E 525, E 339, 500, 524, E 350, 500, E 450(b), E 507, E 513, E 340, E 339

Als Spurenelemente sind zugelassen:
E2 (Jod), E 7 (Molybdän), E 8 (Selen)

Hier nochmals alle E-Nummern im Detail erklärt.
http://www.gifte.de/Lebensmittel/e-nummern.htm