Der Ausdruck „Gebrauchshund“ klingt für den des Hundesport Unkundigen in gewissem Sinne negativ. Man gebraucht eine Sache, aber kein Lebewesen. Der Ausdruck ist jedenfalls sehr alt und … ja, gebräuchlich. Dass es beim „Gebrauchshund“ in Wirklichkeit um einen Partner seines Menschen geht, was auch eine enge Beziehung zueinander voraussetzt ebenso wie ethischen Tierschutz, klärt folgende grundlegende Darstellung dieses Begriffes.
Die Verfasser dieser „Charta des Gebrauchshundes“ sind Hans-Heinrich Lohmann, Johanna Murawski, Dr. Helmut Raiser, Reinhard Wißmann, Ursula Zabel und Werner Zabel.
Der Gebrauchshund ist ein leistungsfähiger Arbeitshund. Er kann auf Grund seiner Triebqualitäten und seiner Konstitution vom Menschen für verschiedene Aufgaben ausgebildet und genutzt werden.
Der Gebrauchshund ist ein Wert an sich. Ihn und seine genetischen Ressourcen zu erhalten, gehört zur Pflege des Kulturgutes.
Erklärung der verwendeten Begriffe:
Zitat: „Arbeitshund: Als solcher wird er mit seinen angeborenen Verhaltensweisen und Fähigkeiten vom Menschen zur Unterstützung seiner eigenen Arbeit benutzt. Damit nimmt der Mensch sich das Recht, über den Hund zu verfügen. Von Anbeginn der Domestikation war dies wesentlicher Beweggrund des Menschen, die Symbiose mit dem Hund einzugehen. Dieser anthropozentrische Ansatz kommt dem Tier in der Weise zu Gute, dass es die Möglichkeit bekommt, seine trieblichen und kognitiven Fähigkeiten auszuleben.
Leistungsfähig: Das Herausstellen der Leistungsfähigkeit des Gebrauchshundes fordert eine besondere Qualität der Arbeit. Diese wird determiniert durch physische und psychische Komponenten. Eine Forderung nach Leistungsfähigkeit impliziert Entwicklung und Prüfung dieser Fähigkeiten. Die Grenze findet dieses Bestreben durch den Gedanken des ethischen Tierschutzes.
Kann – nicht muss: Der Gebrauchshund besitzt die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausbildung. Diese müssen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Bei einer Funktion als reiner Gesellschafts- und Begleithund muss ihm neben der notwendigen Erziehung Gelegenheit gegeben werden, sich ausreichend auszuleben.
Triebqualitäten: psychischen Komponenten der Konstitution. Sie bestimmen Art und Ablauf der Funktionen und Reaktionen. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke des Gebrauchshundes erfordern verschiedene Triebqualitäten. Die trieblichen Verhaltensdeterminanten ergeben sich aus den Grundlagen der Arterhaltung: Hunger, Sexualtrieb, Flucht, Aggression. Zusammensetzung und Ausprägungsgrad bestimmen den Verwendungszweck.
Konstitution: Sie wird bestimmt durch Komponenten wie Triebqualitäten, anatomischer Gesamtaufbau, Vitalität, Langlebigkeit, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Sie alle müssen den jeweiligen Verwendungszwecken entsprechen.
Vom Menschen: Mit dem Recht, über den Hund zu verfügen, hat der Mensch Verantwortung übernommen. Er muss ihn so züchten, halten und ausbilden, dass der Hund die jeweiligen Aufgaben im Sinne des ethischen Tierschutzes erfüllen kann. Auf den Erhalt genetischer Ressourcen ist besonderer Wert zu legen.
Verschiedene Aufgaben: Die Varianzbreite der Triebqualitäten und der Konstitution bewirken eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die der Mensch seinem jeweiligen Bedarf entsprechend nutzt.
Ausgebildet: Die Nutzung des Gebrauchshundes verlangt seine Ausbildung. Ausbildung kanalisiert die natürlichen Triebmäßigkeiten des Hundes in gewünschte Verhaltensweisen. Dieser Prozess orientiert sich an ethologischen Erkenntnissen und kynologisch – empirischem Wissen. Das Recht des Menschen, auf das natürliche Verhalten des Hundes einzuwirken, um es zweckentsprechend zu formen und kontrollierbar zu machen, impliziert auch Zwangsmassnahmen. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Die Konfliktbewältigung in der Ausbildung formt die Persönlichkeit des Hundes. Die Ausbildung der Gebrauchshunde hat außerdem züchterische Relevanz. Sie dient dazu, geeignete Individuen durch definierte Prüfungen herauszustellen und diese der Zucht zuzuführen.“